Mehr Transparenz bei Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche
Warum gilt der „Katzenhausarrest“ nur in Walldorf, nicht aber in anderen Gebieten, in denen die Haubenlerche brütet?
Weshalb wurde die Allgemeinverfügung so kurzfristig erlassen?
Ab wann wurde sie vorbereitet?
Warum wurde sie nicht bereits zu einem Zeitpunkt angekündigt, als das GPS-Tracking noch möglich gewesen wäre?
Welche Alternativen wurden zuvor ausgelotet?
Und was sagen das Regierungspräsidium und das zuständige grün geführte Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu all diesen Fragen?
Bislang haben sich die verantwortlichen Stellen bezüglich der Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche, die faktisch einen „Hausarrest“ von Katzen jedes Jahr von April bis August 2025 vorsieht, sehr bedeckt gehalten. Der Unmut schlägt vor allem bei der Stadt Walldorf auf, obwohl die Stadt die Allgemeinverfügung weder erlassen hat, noch irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann.
Als FDP-Walldorf hätten wir bereits im Vorfeld ein deutlich transparenteres Vorgehen der zuständigen Stellen erwartet. Eine solche Allgemeinverfügung anzukündigen, die wenige Tage später bereits in Kraft tritt, schlägt zu Recht auf viel Unverständnis bei den betroffenen Halterinnen und Haltern. Und bis heute ist nicht dargelegt, inwiefern diese Maßnahme verhältnismäßig ist und welche Alternativen es gegeben hätte. In Walldorf ist die Bereitschaft für den Naturschutz aus unserer Sicht bislang sehr hoch und klar ist: Naturschutz bzw. Artenschutz und Tierschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Doch die fragwürdige Verhältnismäßigkeit und die Kurzfristigkeit der Ankündigung der Allgemeinverfügung fördern nicht gerade die Akzeptanz für derartige Schutzmaßnahmen und bis heute bleiben die zuständigen Stellen viele Antworten schuldig.
Aus diesem Grund haben wir als FDP-Walldorf Kontakt zu dem FDP-Landtagsabgeordneten Christian Jung aus dem Kreis Karlsruhe aufgenommen, der nicht nur Sprecher seiner Fraktion für Verkehr, sondern auch für das Petitionswesen ist. Herr Jung teilte uns mit, dass er bereits einige Beschwerden bezüglich der Katzenverordnung erhalten habe und vereinbarte sofort einen Vor-Ort-Termin in Walldorf. Auch er war sehr überrascht über die Kurzfristigkeit, mit der die Verordnung angekündigt wurde: „Hier wäre mehr Transparenz notwendig gewesen!“ Herr Jung konnte die Hilflosigkeit und den Unmut der Betroffenen gut verstehen: „Innerhalb von drei Tagen ist es gar nicht möglich, Vorbereitungen zu treffen, um eine Freigängerkatze drinnen zu halten. Katzen, die an den Freigang gewöhnt sind, können nicht ohne weiteres im Haus gehalten werden. Als FDP ist uns stets ein konstruktives und lösungsorientiertes Vorgehen wichtig. Natürlich kann der Rechtsweg eingeschlagen werden, dies kann sich aber über Monate und Jahre ziehen, bis eine Entscheidung vorliegt. Ich rate den Betroffenen daher, über das Petitionswesen vorzugehen. Schon eine einzige Petition reicht aus, damit sich der Petitionsausschuss des Landtags mit diesem Anliegen beschäftigen muss. Dann kann die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zeitnah überprüft werden.“ Herr Jung hielt es für unabdingbar, dass sich die Verantwortlichen hier vor Ort den Fragen und Anliegen der Betroffenen stellen: „Nur so kann eine Lösung gefunden werden, die allen gerecht wird. Das gelingt nur im gemeinsamen Dialog.“
Zudem sicherte uns Herr Jung zu, dass er in den kommenden Tagen eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung stellen wird. Das zuständige Ministerium muss dann innerhalb von 21 Tagen auf diese Anfrage antworten. So können hoffentlich bereits einige offene Fragen beantwortete werden.
Als FDP-Walldorf hoffen wir, dass nun ein Stein ins Rollen kommt, um diese verfahrene Situation zu lösen, denn kommunalpolitisch sind uns vor Ort leider die Hände gebunden. Wir können die betroffenen Halterinnen und Halter daher nur ermutigen, eine Petition einzureichen. Alle weiteren Infos hierzu finden Sie unter www.landtag-bw.de/Petitionen