Mitarbeiterwohnungen
Kürzlich wurde im Gemeinderat das Thema Mitarbeiterwohnungen diskutiert. Hierzu hielt unser FDP-Fraktionsvorsitzender folgende Stellungnahme:
„Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der freien Wirtschaft, sondern auch im kommunalen Bereich. Begehrte Arbeitnehmer können sich heute unter mehreren Angeboten das für sie attraktivste aussuchen. Das wiederum bedeutet für Kommunen, kreativ zu werden und Angebote zu entwickeln, die für Fachkräfte reizvoll und ansprechend erscheinen. Und Wohnungen gehören bei dem momentanen, leergefegten Wohnungsmarkt und den derzeitigen hohen Mieten unbedingt dazu.
Ein weiteres Argument ist der demografische Wandel. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den nächsten Jahren in Rente und hinterlassen Lücken, die nur schwer zu schließen sein werden. Das sind gute Gründe, warum wir uns überlegen müssen, wie wir an qualifizierte Mitarbeiter für unsere Verwaltung herankommen.
Die Stadt bietet bereits seit mehreren Jahren attraktive Sonderleistungen für ihre Arbeitnehmer an, die jetzt durch „Mitarbeiterwohnungen“ ergänzt werden sollen. In nächster Zeit kann die Stadt 16 Wohnungen bereithalten, um ein weiteres Argument für zukünftige oder abwanderungswillige Mitarbeiter zu haben. Um einen langen Leerstand bei Nichtgebrauch zu vermeiden, gehen die Wohnungen spätestens nach 3 Monaten in den üblichen Wohnungsbestand der Stadt über und werden über eine Warteliste der Wohnungswirtschaft vergeben. Damit hält sich der monetäre Ausfall der Stadt in Grenzen.
Es handelt sich bei dem Vorschlag der Verwaltung, um einen „Versuchsballon“, der verhindern soll, dass notwendige Fachkräfte eine Arbeitsstelle bei der Stadt wegen einer fehlenden Wohnung ausschlagen. Ein Monitoring nach spätestens einem Jahr wird Auskunft darüber geben können, ob dieses Zusatzangebot von neuen oder abwanderungswilligen Mitarbeitern positiv beschieden wird oder ob weitere Anpassungen an Zusatzleistungen notwendig werden könnten.
Die FDP-Fraktion kann sowohl der Bereitstellung von Wohnraum für Mitarbeiter als auch der Festlegung der genannten Liegenschaften samt ortsüblichem Mietzins zustimmen.“