PV auf Parkplätzen und Anpassung der PV-Förderung auf Nichtwohngebäuden
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde beschlossen, die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen in das städtische Umweltförderprogramm aufzunehmen und die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden zu überarbeiten. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Dr. Günter Willinger folgende Stellungnahme:
„Nachdem sich die PV-Förderung durch die Stadt Walldorf auf Wohngebäuden als ein großer Erfolg gezeigt hat, halten wir den vorliegenden Beschlussvorschlag in beiden Punkten für sehr sinnvoll. Wir danken der Fraktion Bündnis 90/die Grünen für ihren Antrag hierzu.
Zum Erreichen der Klimaneutralität in unserer Stadt müssen sämtliche bereits jetzt verfügbaren Flächen, die sich zur Installation einer PV-Anlage eignen, genutzt werden, bevor weitere land- oder forstwirtschaftliche Flächen dafür überbaut werden müssen.
Deshalb ist es uns wichtig, dass sich die Förderung im ersten Teil des Beschlussvorschlages auf bereits bestehende Parkplatzflächen bezieht. Den bestehenden Förderbetrag halten wir für angemessen.
Den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages, die Anpassung der Fördersumme für die Installation auf Nichtwohngebäuden halten wir für noch erfolgsversprechender. Es gibt viele Dachflächen auf Industrie- und Firmengebäuden, die sich für die Installation einer PV-Anlage anbieten. In der entsprechenden Förderrichtlinie wird ein Nichtwohngebäude definiert. Wir bitten darum, diesen Satz so zu ergänzen, dass auch brachliegende Verkehrsflächen in Industriegeländen in diese Förderung fallen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Aufsichtsräte der Stadtwerke Walldorf darauf zu drängen, dass die Stadtwerke sich weiterhin mit dem Thema PV-Solargenossenschaften beschäftigen. Sie sollen solche PV-Anlagen installieren und betreiben und dafür entsprechende Dachflächen anmieten. Anteilseigner sollten Bürgerinnen und Bürger Walldorfs sein, am besten sind das dann auch noch Stadtwerkekundinnen und -kunden.“