Stellungnahme Änderung Hauptsatzung
![](/sites/default/files/styles/article_full/public/2024-11/GL.jpg?itok=Hor38kVr)
Im Gemeinderat wurde kürzlich eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme:
„Unsere Hauptsatzung ist eine Sammlung der wichtigsten für Walldorf geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der Gemeinderat legt darin die Grundsätze für die Arbeit der Verwaltung, des Bürgermeisters sowie des Gemeinderates und des Technischen Ausschusses fest.
Das Wesen einer Satzung besteht darin, dass sie von Zeit zu Zeit den aktuellen Erfordernissen angeglichen werden sollte, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Sie regelt Struktur und Organisation und passt Kompetenzen an, damit bestimmte Abläufe unkomplizierter und effektiver umgesetzt werden können.
Die heutige Änderung ist die 14. seit 1990. Die im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführten Punkte teilen wir von der FDP-Fraktion einhellig. Der unter Absatz a) aufgeführte Vorschlag ist und bleibt für uns sinnvoll. Eine Einstimmigkeit im Hauptausschuss für Beschlüsse, die ja in vielen Punkten erreicht wird, halten wir für wünschenswert, aber sie ist nicht jeweils zwingend erforderlich. Mehrheitliche Entscheidungen sind aus unserer Sicht von Vorteil, denn bei notwendiger Einstimmigkeit könnten wichtige Entscheidungen blockiert oder ausgesetzt werden. Das ist nicht in unserem Sinn.
Auch die aufgeführte Ausweitung der Kompetenzen des Bürgermeisters können wir mittragen, denn mit der Erhöhung seiner finanziellen Befugnisse als auch mit der Erhöhung der Zuständigkeit des Technischen Ausschusses auf 750.000 € wird vor allem den Teuerungen der letzten Jahre Rechnung getragen.
Mit dieser finanziellen Ausweitung werden Abläufe zeitgemäß angepasst und effektiv gestaltet. Die FDP- Fraktion wird dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.“